Allgemeine Bedingungen
zum Kommissions-Auftrag
Wir nehmen saubere, gereinigte und intakte Ware entgegen.
Bei den Kleidern (ausschl. Damen), sollte es sich um
qualitativ hochstehende Ware handeln.
Die in Kommission genommene Ware wird während
2 Monaten ab Übergabetag zum Verkauf angeboten.
Nach Ablauf der 2 Monate sind Sie gebeten,
die nicht verkaufte Ware sobald wie möglich,
jedoch innerhalb eines Monats
bei uns im Laden abzuholen.
Sollte keine spezielle Vereinbarung vorliegen, gehen nach
2 Monaten Lagerung sämtliche Waren in unseren Besitz über.
Für verkaufte Ware erhalten Sie von uns 50%
des vereinbarten Verkaufspreises ausbezahlt.
Bei Beschädigung und Nichtauffinden (Diebstahl)
der Ware wird keine Haftung übernommen.
> Allgemeine Bedingungen pdf
